Wie viele Online Fortbildungspunkte erkennt mein Bundesland an?
Moderne, flexible Lernmodelle, die den gesetzlichen Standards entsprechen.
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Wie ist die Anerkennung von Online Angeboten in meinem Bundesland?
Dieser Frage sind wir auf den Grund gegangen und können nun die positiven Ergebnisse, unseres 3 monatigen Forschungsprojektes, mit Ihnen teilen.
wird online Fortbildung für PraxisanleiterInnen vollständig oder teilweise akzeptiert
wird online Fortbildung für PraxisanleiterInnen zu 100% (24UE) anerkannt
wird online Fortbildung für PraxisanleiterInnen zu 30-50% (8-12UE) anerkannt
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Quelle: @apexINSPIRE Research Projekt 2023
In Nordrhein-Westfalen werden insgesamt 12UE an Online – Fortbildungspunkte anerkannt.
Zuständig für die Anerkennung ist das Land NRW/Bezirksregierungen – genauer die Abteilung Praxisanleitung.
Diese erreichen Sie per Mail unter praxisanleitung@bra.nrw.de
Der Nachweis der Online-Fortbildung muss in NRW zwischen 15.06-14.-06 erfolgen.
In Bayern werden 24UE Online-Fortbildungspunkte anerkannt.
Zuständigkeit für die Anerkennung ist die Vereinigung der Pflegenden in Bayern.
Diese erreichen Sie per E-Mail unter praxisanleitung@vdpb-bayern.de oder telefonisch unter 089 2620715-19.
Der Nachweis der Online-Fortbildung muss in Bayern bis zum Bis zum 31.8 erfolgen.
Diese Informationen wurden am 7. August 2023 telefonisch vom VdPB bestätigt.
Quelle: https://vdpb-praxisanleitung.de/fuer-praxisanleitungen/fragen-und-antworten-fuer-praxisanleitungen/
In Baden Württemberg werden alle 24UE als Online-Fortbildung anerkannt.
Zuständig für die Anerkennung ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, Baden-Württemberg.
Dieses erreichen Sie unter per E-Mail unter poststelle@sm.bwl.de oder telefonisch unter: 0711 123-0
Der Nachweis der Online-Fortbildung muss in NRW zwischen dem 1.7-30.6 erfolgen.
In Niedersachsen werden alle 24UE Online-Fortbildung anerkannt.
Zuständig für die Anerkennung ist das Niedersächsisches Kultusministerium
Ihre Ansprechperson ist Frau Fuchs, erreichbar unter: 0511 120 7358
Der Nachweis der Online-Fortbildung muss alle 12 Monate erfolgen.
In Hessen werden alle 24UE als Online-Fortbildung anerkannt.
Zuständig für die Anerkennung ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege – genauer die Abteilung VI Gesundheitsfachberufe, Dezernat VI 3 Pflegeberufe
Ihr Ansprechpartner ist Lukas Elias Best, telefonische erreichbar unter: 0611 3259-1078 oder per Mail an: lukas.best@hlfgp.hessen.de
Der Nachweis der Online-Fortbildung muss jeden Kalenderjahr erfolgen.
Quellen:
In Sachsen werden alle 24 UE als Online-Fortbildung anerkannt.
Zuständig für die Anerkennung ist die Landesdirektion Sachsen.
Ihre Ansprechpartnerinnen sind Frau Jung und Frau Schlatter.
Frau Jung erreichen sie per Mail unter: ulrike.jung@lds.sachsen.de oder telefonisch unter: 0351 825 2253
Frau Schlatter erreichen sie per Mail unter: miriam.schlatter@lds.sachsen.de oder telefonisch unter: 0351 825 2252
Am 07. August 2023 ist eine telefonische Bestätigung von Frau Jung erfolgt, dass die online-Angebote zu 100% anerkannt werden.
Der Nachweis der Online-Fortbildung erfolgt jedes Kalenderjahr.
Quelle: https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=16868&art_param=735
In Rheinland-Pfalz werden insgesamt 11UE Online-Fortbildung anerkannt.
Die Landespflegekammer RLP ist in Bezug auf die Landesempfehlung, zuständig.
Für Weiteres ist das Ministerium für Bildung (Mainz) zuständig poststelle@bm.rlp.de / 06131 16 0 (Ministerium für Bildung)
Der Nachweis der Online-Fortbildung erfolgt jeden Kalenderjahr.
In Berlin werden insgesamt 8UE Online-Fortbildung anerkannt.
Zuständig für die Anerkennung ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin.
Ihre Ansprechpartnerin Frau Greuling erreichen Sie, Montag bis Mittwoch von 9-12 Uhr, per Mail unter: info-berufe@lageso.berlin.de oder telefonisch unter: 030 90229 2134
Der Nachweis der Online-Fortbildung erfolgt jedes Kalenderjahr.
Quelle:
In Schleswig-Holstein werden alle 24UE als Online-Fortbildung angerechnet.
Zuständig für die Anerkennung ist das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein – genauer die Abteilung für Gesundheits- und Verbraucherschutz.
Ihre Ansprechpartnerin Frau Warfia ist per Mail unter: lana.warfia@shibb.landsh.de und telefonisch unter: 0431 988 9763 erreichbar.
Der Nachweis der Online- Fortbildung erfolgt jedes Kalenderjahr.
Quelle:
In Brandenburg werden insgesamt 8UE als Online-Fortbildung anerkannt.
Zuständig für die Anerkennung ist das Land Brandenburg, Dezernat akademischer Gesundheits- und Heilberufe, Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit – genauer die Abteilung Gesundheit.
Diese erreichen Sie per Mail unter: lpa-gfb@lavg.brandenburg.de oder telefonisch unter: 0331 8683 801
In Sachsen-Anhalt werden alle 24UE als Online-Fortbildung anerkannt.
Zuständig für die Anerkennung ist das Ministerium für Soziales, Arbeit und Integration Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt.
Ihre Ansprechpartnerin Dina Baumgärtner ist erreichbar per Mail unter: dinah.baumgaertner@lvwa.sachsen-anhalt.de oder telefonisch unter: 0345 514-3337
Der Nachweis der Online-Fortbildung erfolgt jeden Kalenderjahr.
Quelle:
In Thüringen werden alle 24 UE als Online-Fortbildung anerkannt.
Zuständig für die Anerkennung ist das Thüringer Landesverwaltungsamt – genauer die Abteilung Berufe des Gesundheitswesens.
Ihre Ansprechpartnerin Kati Sträßer ist erreichbar per Mail unter: kati.straesser@tlvwa.thueringen.de oder telefonisch unter: 0361 57332 1356
Der Nachweis der Online-Fortbildung erfolgt am 31.3. des Folgejahres.
Quelle:
In Hamburg werden alle 24 UE als Online-Fortbildungspunkte anerkannt.
zuständig für die Anerkennung ist das Sozialamt.
Ihre Ansprechpartnerin Julia Prüßmann erreichen Sie per Mail unter: julia.pruessmann@soziales.hamburg.de oder poststelle@soziales.hamburg.de
Der Nachweis der Online-Fortbildung erfolgt am 31.3. des Folgejahres.
Quelle:
1.https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-PflBGPraktAusbVHApP5/part/S
In Mecklenburg-Vorpommern werden alle 24UE als Online-Fortbildung anerkannt.
Zuständig für die Anerkennung ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport M-V.
Ihre Ansprechpartnerin Carmen Naber erreichen Sie unter c.naber@wm.mv-regierung.de oder telefonisch unter: 0385 588 19416
Der Nachweis der Online-Fortbildung erfolgt jedes Kalenderjahr.
Quelle:
Im Saarland werden insgesamt 12UE als Online-Fortbildungpunkte anerkannt.
Zuständig für die Anerkennung ist die Zentralstelle für Gesundheitsberufe und das Landesprüfungsamt.
Erreichbar ist diese unter: lpa-zentralstelle@las.saarland.de oder telefonisch unter: 0681 9978 4304
Quelle:
In Bremen werden alle 24 UE als Online-Fortbildungspunkte anerkannt.
Zuständig für die Anerkennung ist die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.
Frau Fabian ist erreichbar unter: pflegeausbildung@gesundheit.bremen.de oder telefonisch unter: 042136181110
Der Nachweis der Online-Fortbildung erfolgt jedes Kalenderjahr.
Quelle:
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Projekt Team apexINSPIRE
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