Online Schulung für PraxisanleiterInnen in Hamburg

Wie viele Online Fortbildungspunkte erkennt Hamburg an?

Die Reform für Pflegeberufe und das neue Pflegeberufegesetz haben zweifellos die Bedeutung der Praxisanleitung in Hamburg gestärkt, wenn es um die Qualität der praktischen Ausbildung angehender Pflegefachkräfte geht. In einer Zeit des Wandels und der Modernisierung des Pflegeberufs wird die kontinuierliche Weiterentwicklung der Fähigkeiten der Praxisanleiterinnen und -anleiter immer entscheidender, um eine kompetente und zeitgemäße Anleitung im Pflegeberuf sicherzustellen. Dies erfordert eine aktive Teilnahme an Diskussionen, Schulungen und dem Austausch bewährter Praktiken.

In Hamburg werden alle 24 Unterrichtseinheiten (UE) als Online-Fortbildungspunkte anerkannt, um sicherzustellen, dass Praxisanleiterinnen und -anleiter Zugang zu relevanten Weiterbildungsmöglichkeiten haben, die ihre Fähigkeiten und Kenntnisse auf dem neuesten Stand halten.

Die Zuständigkeit für die Anerkennung von Online-Fortbildungen liegt beim Sozialamt. Ihre Ansprechpartnerin ist Julia Prüßmann, und Sie können sie per E-Mail unter julia.pruessmann@soziales.hamburg.de oder poststelle@soziales.hamburg.de erreichen.

Der Nachweis der Online-Fortbildung erfolgt am 31. März des Folgejahres. Das bedeutet, dass Praxisanleiterinnen und -anleiter sicherstellen müssen, dass sie ihre Weiterbildung bis zu diesem Datum abgeschlossen haben, um die erforderlichen Anforderungen zu erfüllen.

Die Zusammenarbeit über die Grenzen Hamburgs hinaus spielt eine maßgebliche Rolle bei der Erweiterung des eigenen Horizonts und der Förderung positiver Veränderungen im Bereich der Pflege. Hamburg kann in diesem länderübergreifenden Austausch eine bedeutende Rolle spielen, indem es seine Erfahrungen und bewährten Praktiken teilt und innovative Ideen zur Verbesserung der Qualität der Pflegeausbildung entwickelt. Dieser transregionale Dialog wird dazu beitragen, die Pflegeausbildung in Deutschland auf ein höheres Niveau zu heben und sicherzustellen, dass angehende Pflegefachkräfte bestmöglich ausgebildet werden.

Quelle: 

Landesrecht – Hamburg

Pflegeausbildung – Hamburg