Online Schulung für PraxisanleiterInnen in Baden-Württemberg

Wie viele Online Fortbildungspunkte erkennt Baden Württemberg an?

Die Reform für Pflegeberufe und das neue Pflegeberufegesetz haben zweifellos die Rolle der Praxisanleitung in der Qualität der praktischen Ausbildung angehender Pflegefachkräfte erheblich gestärkt. In dieser Zeit des Wandels und der Modernisierung des Pflegeberufs ist die kontinuierliche Weiterentwicklung der Fähigkeiten der Praxisanleiterinnen und -anleiter von entscheidender Bedeutung, um eine kompetente und zeitgemäß relevante Anleitung im Pflegeberuf sicherzustellen. Dies erfordert eine aktive Beteiligung an Diskussionen, Schulungen und dem Austausch von bewährten Praktiken.

Es ist erfreulich zu sehen, dass Baden-Württemberg in dieser Hinsicht eine Vorreiterrolle übernimmt. Als Deutschlands drittgrößtes Bundesland hat es eine herausragende Position in der Entwicklung und Umsetzung von Bildungsstandards im Pflegebereich. Die Tatsache, dass alle 24 Unterrichtseinheiten (UE) als Online-Fortbildung anerkannt werden, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Diese Anerkennung stellt sicher, dass Praxisanleiterinnen und -anleiter Zugang zu relevanten Weiterbildungsmöglichkeiten haben, die ihre Fähigkeiten und Kenntnisse auf dem neuesten Stand halten.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration in Baden-Württemberg spielt eine zentrale Rolle bei der Anerkennung von Online-Fortbildungen für Praxisanleiterinnen und -anleiter. Die Kontaktdaten, die Sie bereitgestellt haben (poststelle@sm.bwl.de und 0711 123-0), sind äußerst hilfreich, da sie den Zugang zu Informationen und Unterstützung erleichtern. Dieses Engagement seitens des Ministeriums ist ein positiver Schritt in Richtung Professionalisierung der Pflegeausbildung.

Der Zeitraum, in dem der Nachweis der Online-Fortbildung in NRW zwischen dem 1. Juli und dem 30. Juni erfolgen muss, ist eine wichtige Information für Praxisanleiterinnen und -anleiter in Nordrhein-Westfalen. Dieser Zeitrahmen ermöglicht es ihnen, ihre Weiterbildung rechtzeitig zu planen und sicherzustellen, dass sie die erforderlichen Anforderungen erfüllen.

 

Quelle:

Sozialministerium Baden Württemberg