Online Schulung für PraxisanleiterInnen in Bayern

Wie viele Online Fortbildungspunkte erkennt Bayern an?

Die Reform für Pflegeberufe und das neue Pflegeberufegesetz haben auch in Bayern die Bedeutung der Praxisanleitung in der Qualität der praktischen Ausbildung angehender Pflegefachkräfte gestärkt. In dieser Zeit des Wandels und der Modernisierung des Pflegeberufs ist die kontinuierliche Weiterentwicklung der Fähigkeiten der Praxisanleiterinnen und -anleiter von entscheidender Bedeutung, um eine kompetente und zeitgemäß relevante Anleitung im Pflegeberuf sicherzustellen. Dies erfordert eine aktive Beteiligung an Diskussionen, Schulungen und dem Austausch von bewährten Praktiken.

Es ist erfreulich zu sehen, dass in Bayern die Anerkennung von 24 Online-Fortbildungspunkten möglich ist. Diese Anerkennung stellt sicher, dass Praxisanleiterinnen und -anleiter Zugang zu relevanten Weiterbildungsmöglichkeiten haben, die ihre Fähigkeiten und Kenntnisse auf dem neuesten Stand halten.

Die Zuständigkeit für die Anerkennung von Online-Fortbildungen liegt in Bayern bei der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB). Die bereitgestellten Kontaktdaten (praxisanleitung@vdpb-bayern.de und 089 2620715-19) sind äußerst hilfreich, da sie den Zugang zu Informationen und Unterstützung erleichtern. Dieses Engagement seitens des VdPB ist ein positiver Schritt in Richtung Professionalisierung der Pflegeausbildung in Bayern.

Der Zeitraum, in dem der Nachweis der Online-Fortbildung in Bayern bis zum 31. August erfolgen muss, ist eine wichtige Information für Praxisanleiterinnen und -anleiter in Bayern. Dieser Zeitrahmen ermöglicht es ihnen, ihre Weiterbildung rechtzeitig zu planen und sicherzustellen, dass sie die erforderlichen Anforderungen erfüllen.

Die Informationen wurden am 7. August 2023 telefonisch vom VdPB bestätigt, was die Aktualität und Zuverlässigkeit dieser Angaben unterstreicht.

Quelle: 

vdpb-Praxisanleitung